FontaneSchule NeuruppinSchulzentrum mit praxisnaher Berufsorientierung
 


Hausordnung
1. Grundsätze
Diese Hausordnung gilt für den Schulbereich der FontaneSchule Neuruppin sowie andere Orte schulischer Veranstaltungen. Für andere Orte schulischer Veranstaltungen sind daneben die dort geltenden Regeln zu beachten.
Im Umgang miteinander müssen die Regeln des Anstandes, der Höflichkeit, der Achtung voreinander und die Toleranz die bestimmenden Handlungsmotive sein.
Pünktlichkeit, Sauberkeit, Ordnung und Disziplin sind notwendige Grundlagen für erfolgreichen Unterricht in unserer Schule, der nicht gestört werden darf.
Jede Anwendung von Gewalt ist verboten.
Im gesamten Schulbereich besteht ein strenges Verbot für Waffen, waffenähnliche und andere gefährlichen Gegenstände. (Anhang 2)
Ebenso ist die Verwendung von verfassungsfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden und diskriminierenden Symbolen und Motiven verboten. In dieses Verbot eingeschlossen sind auch Ersatzsymbole.
Die Benutzung von Handys und anderen Medienträgern ist im Unterricht verboten. Sie kann durch die Lehrkraft für unterrichtsrelevante Zwecke erlaubt werden.
Schülerinnen und Schülern ist das Mitbringen von Tabakwaren, E-Zigaretten, Alkohol, Energy-Drinks und anderen Suchtmitteln zur Schule nicht gestattet und deren Konsum im gesamten Schulgelände verboten.


2. Festlegungen für den organisatorischen Ablauf
Allgemeines
(1) Jeder kommt pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde und bringt die dafür erforderlichen Arbeitsmittel mit.
(2) Unterrichtsräume sind während der Dauer der Hofpausen abzuschließen und werden von den Schülerinnen und Schülern grundsätzlich erst nach Aufforderung durch die Lehrkraft betreten.
(3) Alle Einrichtungen der Schule sind pfleglich zu behandeln und sauber zu verlassen. Verschmutzungen und Zerstörungen von Schuleigentum sind zu unterlassen.
(4) Das Mitführen und Benutzen von Rollbrettern ist gestattet. Auf dem gesamten Schulgelände ist deren Nutzung aber untersagt. Eine Lagerung erfolgt im R 110.
(5) An unserer Schule wird das Konzept des Trainingsraumes (Anhang 5: Verfahrensweisen) angewendet.
Pausenregelungen
(6) Für Schülerinnen und Schüler stehen vor der 1. Unterrichtsstunde die Angebote des offenen Schulbeginns zur Verfügung.
(7) In den 5- und 10-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude. Ausgenommen davon ist der Wechsel zur und von der Turnhalle.
(8) Während der 1. Hofpause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und halten sich innerhalb des zugewiesenen Bereiches auf dem Schulhof auf. Ausgenommen sind diejenigen, die die Cafeteria besuchen, die Toilette aufsuchen müssen, gesundheitlich dazu nicht in der Lage sind oder Aufträge von Lehrkräften zu erfüllen haben.
(9) Schülerinnen und Schüler können in der 2. Hofpause zusätzlich die Angebote des Mittagsbandes im Gebäude nutzen.
(10) Auf dem Pausenhof ist alles zu unterlassen, was in irgendeiner Weise Gefahrensituationen herbeiführen kann.
(11) Wird während der 1. Hofpause wegen unzumutbarer Wetterverhältnisse abgeklingelt, begeben sich die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsraum der darauffolgenden Stunde.
(12) Auf förmlichen Antrag der Eltern kann das Verlassen des Schulgeländes während der Freistunden und während der 2. Hofpause gestattet werden.
Unterricht

(13) Unterrichtszeiten Montag und Freitag
1. Stunde: 7.55 Uhr - 8.40 Uhr
2. Stunde: 8.45 Uhr - 9.30 Uhr
Pause 20 Minuten
3. Stunde: 9.50 Uhr - 10.35 Uhr
4. Stunde: 10.40 Uhr - 11.25 Uhr
Pause 15 Minuten
5. Stunde: 11.40 Uhr - 12.25 Uhr
6. Stunde: 12.30 Uhr - 13.15 Uhr
7. Stunde: 14.00 Uhr - 14.45 Uhr
8. Stunde: 14.50 Uhr - 15:35 Uhr


Unterrichtszeiten Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
1. Stunde: 7.55 Uhr - 8.40 Uhr
2. Stunde: 8.45 Uhr - 9.30 Uhr
Pause 20 Minuten
3. Stunde: 9.50 Uhr - 10.35 Uhr
4. Stunde: 10.40 Uhr - 11.25 Uhr
5. Stunde: 11.30 Uhr - 12.15 Uhr
Mittagsband 45 Minuten
6. Stunde: 13.00 Uhr - 13.45 Uhr
7. Stunde: 13.55 Uhr - 14.40 Uhr
8. Stunde: 14.45 Uhr - 15.30 Uhr


(14) Sportunterricht und Schwimmunterricht
Zum Sportunterricht und Schwimmunterricht sind Sportkleidung und Sportschuhe anzuziehen.
Wertgegenstände können am Beginn des Unterrichtes den Sportlehrern zur Aufbewahrung übergeben werden. Ein Haftungsanspruch besteht nicht.


3. Verhalten in außergewöhnlichen Situationen
Das Verhalten in außergewöhnlichen Situationen ist im Alarm- und Evakuierungsplan der Schule geregelt.
(Anhang 1)


4. Verhalten in der Cloud
Für die Kommunikation an der Schule ist die Cloud wichtig.
Wie der Umgang miteinander hier stattfindet, ist in den Anlagen 4 und 5 geregelt:

(Anlagen werden noch hochgeladen)


Verstöße gegen die Netiquette (Verhaltensregeln in unserer Cloud) können mit der befristeten und im Wiederholungsfall mit der dauerhaften Sperrung des Schulaccounts sanktioniert werden.
Die Verwendung von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder anderen nicht dem Leitbild unserer Schule entsprechenden Symbolen und Bildern wird nicht toleriert und mit dem Ausschluss von der Plattform sanktioniert.


5. Schlussbestimmungen
(1) Diese Hausordnung tritt auf Beschluss der Schulkonferenz vom 23.03.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bislang geltende Fassung der Hausordnung außer Kraft.
(2) Die Hausordnung kann nur durch Beschluss der Schulkonferenz geändert werden.

Neuruppin, den 17.04.2021
Angela Rohwer
Rektorin