mögliche Schulabschlüsse

von M. Houdek

Unsere Schule versucht, durch gezielte pädagogische Maßnahmen allen Schülern und Schülerinnen möglichst lange ihre individuellen Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten. Die Schüler- bzw. Schülerinnenlaufbahn soll sich nach Begabungen und Neigungen richten und zu einem möglichst qualifizierten Schulabschluss führen. 

Alle an der FontaneSchule Neuruppin zu erreichenden Abschlüsse werden im Folgenden zusammen mit den dafür notwendigen Bedingungen und Leistungen aufgeführt.

mögliche Schulabschlüsse 

Berufsbildungsreife - BR (Hauptschulabschluss), nach erfolgreichem Beenden der 9. Klasse 

  • in jedem Fach mindestens die Note 4 (maximal einmal die Note 5) - ODER - bei maximal zwei Mal die Note 5 muss diese jeweils durch mindestens eine Note 3 ausgeglichen werden, wobei nur in einem der beiden Fächer Deutsch und Mathematik Note 5 stehen darf. Diese Note muss auch in einem der Hauptfächer (Fächergruppe I: De, En, Ma und das Wahlpflichtfach) ausgeglichen werden.
  • Noten in einem B-Kurs können für den Abschluss in eine A-Kurs-Note umgerechnet werden (eine Note besser)
  • Schüler und Schülerinnen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" können ebenfalls diesen Abschluss erreichen, wenn sie aufgrund ihrer Leistungen und Lernbereitschaft vor allem in den Fächern Deutsch, Mathematik und im Fremdsprachenunterricht an die Anforderungen des regulären Rahmenlehrplanes herangeführt werden und die entsprechenden Leistungen bei diesen Leistungsanforderungen erfüllen.
  • --> Dieser Abschluss gilt auch als Versetzungsbedingung von Klasse 9 ind Klasse 10

erweiterte Berufsbildungsreife - EBR (erw. Hauptschulabschluss), nach Beenden der Klasse 10

  • in jedem Fach mindestens die Note 4 (maximal einmal die Note 5) - ODER - bei maximal zwei Mal die Note 5 muss diese jeweils durch mindestens eine Note 3 ausgeglichen werden, wobei nur in einem der beiden Fächer Deutsch und Mathematik Note 5 stehen darf. Diese Note muss auch in einem der Hauptfächer (Fächergruppe I: De, En, Ma und das Wahlpflichtfach) ausgeglichen werden.
  • Noten in einem B-Kurs können für den Abschluss in eine A-Kurs-Note umgerechnet werden (eine Note besser)

Fachoberschulreife - FOR (Realschulabschluss), nach Beenden der Klasse 10

  • in mindestens zwei B-Kursen mindestens die Note 4 - UND -
  • in allen A-Kursen mindestens die Note 3 - UND -
  • in zwei weiteren Fächern mindestens die Note 3 - UND -
  • in allen anderen Fächern mindestens ein Notendurchschnitt von 4,0 - wobei in keinem der Fächer eine 6 und höchstens in einem Fach eine 5 stehen darf

FOR mit Berechtigung zur gymnasialen Oberschule - FORQ, nach Beenden der Klasse 10

  • in mindestens drei B-Kursen mindestens die Note 3 - UND -
  • in allen A-Kursen mindestens die Note 2 - UND -
  • in zwei weiteren Fächern mindestens die Note 2 - UND -
  • in allen anderen Fächern mindestens ein Notendurchschnitt von 3,0 - wobei in keinem der Fächer eine 6 und höchstens in einem Fach eine 5 stehen darf (aber nicht in der Fächergruppe I: De, En, Ma und Wahlpflichtfach)

Abschluss der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Lernen"

  • durchschnittlich mindestens die Note 4 in allen Fächern
  • wird in einzelnen Fächern nur die Note 5 oder 6 erzielt, so müssen jeweils Ausgleichsnoten mit Note 3 oder besser in anderen Fächern vorliegen

Entscheidend sind die entsprechenden Festlegungen dazu im Schulgesetz des Landes Brandenburg, diese Übersicht dient nur der Orientierung und Entscheidungshilfe.